Anforderungen an Abgasemissionen in Bezug auf die nachträgliche CE Zertifizierung (PCA - Post Construction Assesment)

 

Für eine erfolgreiche nachträgliche CE-Zertifizierung (PCA – Post Construction Assessment) von Importbooten in die EU/ EWG müssen die in den Booten verbauten Motoren bestimmte Regularien bezüglich der Abgasemissionen erfüllen. Abhängig vom Motorentyp sind die im folgenden gelisteten Regularien anwendbar.*

 

 Für Benzin Einbaumotoren (SI):

 ● Konformität mit der neuen Sportbootrichtlinie 2013/53/EU

  US Enviromental Protection Agency (EPA) 2008 und spätere Jahre

  Barcleys official California Code of Regulations - CARB 4 STAR (4 Sterne)

 

 Für Außenbordmotoren (OB):

Konformität mit der neuen Sportbootrichtlinie 2013/53/EU

BSO – Bodenseeschiffahrtsordnung – STAGE 2

US Enviromental Protection Agency (EPA) 2008 und spätere Jahre

Barcleys official California Code of Regulations - CARB 3 STAR (3 Sterne)

 

Für Dieselmotoren (CI) mit Leistung <37 kW :

Konformität mit der neuen Sportbootrichtlinie 2013/53/EU

EU Direktive 97/68/EC

US Enviromental Protection Agency (EPA) 2002 Recreational Engine Rule

US Enviromental Protection Agency (EPA) 1999 Comercial Engine Rule

 

Für Dieselmotoren (CI) unabhängig von der Leistung:

Konformität mit der neuen Sportbootrichtlinie 2013/53/EU

EU Direktive 97/68/EC

EU Regulation (EC) 595/2009

US Enviromental Protection Agency (EPA) 2008 und spätere Jahre

 * Stand Dezember 2018

 

Als Nachweis der Konformität mit den jeweiligen Regularien muss am Motor ein entsprechender Aufkleber (Emissionsplakette) angebracht sein. Einige Beispiele finden Sie unten:

Import von Sportbooten, Booten und Yachten - Abgasemissionen

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