Die Sportbootrichtlinie

Begutachtung nach Bauausführung (Modul PCA)

Seit dem 1. Januar 2006 beinhaltet die Sportbootrichtlinie ein spezifisches Konformitätsbewertungsverfahren für Fahrzeuge welche nach Bauausführung ohne Einbeziehung des Herstellers die CE-Kennzeichnung erhalten sollen. Unabhängig von Entwurfskategorie und Rumpflänge muss jedes Boot individuell von einer benannten Stelle geprüft und zertifiziert werden. Dies hat den Hintergrund, dass ein privater Einführer/ Importeur möglicherweise fachlich nicht versiert genug, und daher nicht in der Lage ist, die Konformität eines Bootes ohne Überprüfung zu erklären. PCA ist auch obligatorisch, wenn ein im privaten Eigenbau gebautes Boot vor Ablauf eines Zeitraums von 5 Jahren nach Inbetriebnahme verkauft wird.

 

Neben dem privaten Import und dem vorzeitigen Verkauf von im privaten Eigenbau für den privaten Gebrauch gebauten Booten ist das Modul PCA auch für Boote, die eine Umrüstung, welche die grundlegenden Sicherheitsanforderungen betrifft, oder deren ursprünglicher Zweck außerhalb der Richtlinie lag und die zukünftig als Sportboote genutzt werden sollen, anwendbar.

 

Ein Boot, welches nach dem Modul PCA zertifiziert wird, muss, wie bei jeden anderen Boot, eine Bedienungsanleitung (Handbuch für den Schiffsführer) mitführen. Der Einführer/ Importeur bzw. die für das „in Verkehr bringen“ verantwortliche Person muss die Konformitätserklärung unterschreiben. Selbst bei Import eines 3m langen Kategorie D Bootes muss eine vollständige Zertifizierung durch eine benannte Stelle durchgeführt werden. Das Boot erhält neue Identifizierungsnummern, die auf den Zertifizierer hinweisen, sodass Behörden, die die Einhaltung der Vorschriften überprüfen möchten, wissen, wo sie die technische Dokumentation finden.

 

Beachten Sie jedoch, dass der Einführer/ Importeur bzw. die für das „in Verkehr bringen“ verantwortliche Person die Haftung für die Einhaltung der Konformität bei der ersten Inbetriebnahme des Bootes in der EU trägt. Diese Haftpflicht bleibt auch nach dem Verkauf des Bootes bestehen. So könnte die für das „in Verkehr bringen“ verantwortliche Person für einen Unfall auf einem Boot haftbar gemacht werden, welches als nicht Richtlinienkonform befunden wird, auch wenn sie zu dieser Zeit nicht mehr Eigentümer des Bootes ist. Das Zertifikat über die Begutachtung nach Bauausführung der benannten Stelle mindert sicherlich die Haftplicht der für das „in Verkehr bringen“ veranwortlichen Person, wird jedoch festgestellt, dass das Zertifikat fehlerhaft ausgestellt wurde, befreit es diese nicht von ihrer grundsetzlichen Verantwortung. Fehler bei bei der Konformitätsbewertung können vor allem durch eine gründliche Inspektion des Fahrzeugs durch fachkundiges Personal und einer sorgfältigen Erstellung der technischen Dokumentation vermieden werden. Hüten Sie sich vor Dienstleistern, die die CE-Kennzeichnung ohne Inspektion des Bootes anbieten. Ohne Inspektion kann die Konformität eines Bootes nicht rechtssicher überprüft werden, auch wenn es sich um ein bekanntes Bootsmodel handelt.

 

Bei CEproof is ein Modul PCA grundsätzlich mit einer Inspektion des Bootes verbunden. Wir prüfen jeden konformitätsrelevanten Aspekt des Bootes, stellen sorgfältig alle notwendigen Dokumente zusammen und arbeiten nur mit benannten Stellen zusammen von denen wir qualitativ überzeugt sind. Auf diese Weise minimieren wir das Haftungsrisiko für unsere Kunden und letztlich allen am Zertifizierungsprozess Beteiligten.

 

Machen Sie es richtig mit CEproof und Sie können sich darauf verlassen, dass Ihr Boot und Ihre Dokumente jeder Prüfung standhalten.

 

Seit dem 1. Januar 2006 beinhaltet die Sportbootrichtlinie ein spezifisches Konformitätsbewertungsverfahren für Fahrzeuge welche nach Bauausführung ohne Einbeziehung des Herstellers die CE-Kennzeichnung erhalten sollen. Unabhängig von Entwurfskategorie und Rumpflänge muss jedes Boot individuell von einer benannten Stelle geprüft und zertifiziert werden. Dies hat den Hintergrund, dass ein privater Einführer/ Importeur möglicherweise fachlich nicht versiert genug, und daher nicht in der Lage ist, die Konformität eines Bootes ohne Überprüfung zu erklären. PCA ist auch obligatorisch, wenn ein im privaten Eigenbau gebautes Boot vor Ablauf eines Zeitraums von 5 Jahren nach Inbetriebnahme verkauft wird.

 

Neben dem privaten Import und dem vorzeitigen Verkauf von im privaten Eigenbau für den privaten Gebrauch gebauten Booten ist das Modul PCA auch für Boote, die eine Umrüstung, welche die grundlegenden Sicherheitsanforderungen betrifft, oder deren ursprünglicher Zweck außerhalb der Richtlinie lag und die zukünftig als Sportboote genutzt werden sollen, anwendbar.

 

Ein Boot, welches nach dem Modul PCA zertifiziert wird, muss, wie bei jeden anderen Boot, eine Bedienungsanleitung (Handbuch für den Schiffsführer) mitführen. Der Einführer/ Importeur bzw. die für das „in Verkehr bringen“ verantwortliche Person muss die Konformitätserklärung unterschreiben. Selbst bei Import eines 3m langen Kategorie D Bootes muss eine vollständige Zertifizierung durch eine benannte Stelle durchgeführt werden. Das Boot erhält neue Identifizierungsnummern, die auf den Zertifizierer hinweisen, sodass Behörden, die die Einhaltung der Vorschriften überprüfen möchten, wissen, wo sie die technische Dokumentation finden.

 

Beachten Sie jedoch, dass der Einführer/ Importeur bzw. die für das „in Verkehr bringen“ verantwortliche Person die Haftung für die Einhaltung der Konformität bei der ersten Inbetriebnahme des Bootes in der EU trägt. Diese Haftpflicht bleibt auch nach dem Verkauf des Bootes bestehen. So könnte die für das „in Verkehr bringen“ verantwortliche Person für einen Unfall auf einem Boot haftbar gemacht werden, welches als nicht Richtlinienkonform befunden wird, auch wenn sie zu dieser Zeit nicht mehr Eigentümer des Bootes ist. Das Zertifikat über die Begutachtung nach Bauausführung der benannten Stelle mindert sicherlich die Haftplicht der für das „in Verkehr bringen“ veranwortlichen Person, wird jedoch festgestellt, dass das Zertifikat fehlerhaft ausgestellt wurde, befreit es diese nicht von ihrer grundsetzlichen Verantwortung. Fehler bei bei der Konformitätsbewertung können vor allem durch eine gründliche Inspektion des Fahrzeugs durch fachkundiges Personal und einer sorgfältigen Erstellung der technischen Dokumentation vermieden werden. Hüten Sie sich vor Dienstleistern, die die CE-Kennzeichnung ohne Inspektion des Bootes anbieten. Ohne Inspektion kann die Konformität eines Bootes nicht rechtssicher überprüft werden, auch wenn es sich um ein bekanntes Bootsmodel handelt.

 

Bei CEproof is ein Modul PCA grundsätzlich mit einer Inspektion des Bootes verbunden. Wir prüfen jeden konformitätsrelevanten Aspekt des Bootes, stellen sorgfältig alle notwendigen Dokumente zusammen und arbeiten nur mit benannten Stellen zusammen von denen wir qualitativ überzeugt sind. Auf diese Weise minimieren wir das Haftungsrisiko für unsere Kunden und letztlich allen am Zertifizierungsprozess Beteiligten.

 

Machen Sie es richtig mit CEproof und Sie können sich darauf verlassen, dass Ihr Boot und Ihre Dokumente jeder Prüfung standhalten.