Die Sportbootrichtlinie

Konformitätsbewertung

Alle EU-Richtlinien verfügen über Konformitätsbewertungsmodule. Diese definieren, welche Dokumentation erforderlich ist, ob und in welchem Umfang eine benannte Stelle (staatlich benannte Prüfstelle der europäischen Union) beteiligt sein muss.

Die Auswahl der Module ist durch das mit dem Schiff verbundenen Sicherheitsrisiko eingeschränkt. Die Einstufung erfolgt nach Entwurfskategorie und Rumpflänge.

Einen Sonderfall in der Sportbootrichtlinie bildet das Modul der Begutachtung nach Bauausführung (Modul PCA – Post Construction Assessment) Diese Modul ist verpflichtend für private Einführer/ Importeure, die eine CE Kennzeichnung ohne Einbeziehung des Herstellers anstreben.

Entwurfskategorien

Die Entwurfskategorie, auch CE-Seetauglichkeitseinstufung oder Seetauglichkeitskategorie genannt, beurteilt die Seetüchtigkeit einer Yacht bzw. eines Bootes.

Insgesamt gibt es vier Entwurfskategorien, A, B, C und D. Die Kategorien sind durch konkrete Grenzwerte für Windstärke (in Beaufort) und Wellenhöhe (in Metern) festgelegt. Die Benennung der Kategorien auch nach der Distanz zur Küste - A für Hochsee, B für außerhalb von Küstengewässern, C für küstennahe Gewässer und D für geschützte Gewässer wurde mit Einführung der neuen Sportbootrichtlinie 2013/53/EU abgeschafft, denn das Verhalten von Seegang und Wind korreliert nicht primär mit der Lage des zu befahrenden Gebietes.

 

 

Kategorie

Signifikante Wellenhöhe *

Winstärke (Beaufort)

 

A

 

Über 4m **

 

Mehr als 8

B

Bis einschließlich 4m

Bis einschließlich 8

C

Bis einschließlich 2m

Bis einschließlich 6

D

Bis einschließlich 0,3 m

Bis einschließlich 4

 

 

* Signifikante Wellenhöhe bedeutet die durchschnittliche Höhe des höchsten Drittels der Wellen über einen bestimmten Zeitraum gemessen. Wellen von doppelter Höhe können unter Umständen vorkommen.


** Die RSG , das Forum der benannten Stellen (notified bodies) für die Sportbootrichtlinie 2013/53/EU, hat empfohlen, eine Wellehöhe von 7 m für Bewertungszwecke zu verwenden.

 

Ein Boot kann über eine CE-Kennzeichnung in mehr als einer der oben genannten Entwurfskategorien verfügen, sofern alle Anforderungen für diese Kategorien erfüllt sind.